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Wissenswertes zu Fotografie, Webdesign, Online-Marketing

bildrechte

Ein wichtiges Thema ist der Bereich Bildrechte, zumal hier rechtliche Unwissenheit und Anbieterfallen weit verbreitet sind. Unsere Nutzungsvereinbarung umfasst vieles, für das Sie bei anderen Anbietern erweiterte Lizenzen erwerben müssen. Die Nutzungsvereinbarung für das von uns erstellte Bildmaterial ist sehr kundenorientiert, praxisorientiert sowie einfach und klar:

» Sie können die von uns erstellten Fotoaufnahmen für Ihre Zwecke frei verwenden. Das Bildmaterial unterliegt keiner Einschränkung im Einsatzzweck, keiner Lizenzlaufzeit und beinhaltet das Nutzungsrecht für uneingeschränkte Druckauflagen / Online Views. «

Nutzungsrecht: Als Auftraggeber erwerben Sie das sogenannte › einfache, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht ‹ am Bildmaterial. Das Nutzungsrecht wird mit Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags eingeräumt und übertragen. Das Bildmaterial kann vom Auftraggeber für jegliche Publikationen eingesetzt und verwendet werden. Das Bildmaterial kann verwendet werden zum Beispiel für Print-Anzeigen, Plakate, POS-Aufsteller, Packings, verkaufsfördernde Materialien wie Broschüren, Flyer, Aufkleber, Einladungen, etc. – ebenso im Nutzungsrecht ist die Verwendung des Bildmaterials im Internet für die eigene Website, Branchenverzeichnisse, Immobilienportale, Gastroführer, Auktionsplattformen, Onlineshops, Bannernetzwerke, Social-Media-Kanäle, etc.

Urheberrecht:Der Fotograf hat das Recht, bei Verwendung seiner Werke als Urheber genannt zu werden (Photo Credit: Thomas Pfohl) im Rahmen der üblichen optischen und technischen Möglichkeiten, zum Beispiel im Bildquellenverzeichnis einer Website. Es empfiehlt sich ohnehin, ein Bildquellenverzeichnis (je nach Publikation Online / Print) zu führen, in dem klar aufgelistet ist, woher welches Bild auf welcher Seite stammt. Der Urheber hat das Recht, die Werke zum Zwecke der Eigenwerbung als Fotograf zu verwenden, zum Beispiel auf eigenen Internetseiten und Seiten Dritter, beispielsweise Fotografen-Portfolioverzeichnissen, Social-Media-Kanälen und Druckwerken. Optional kann zwischen Kunde und Fotograf ein "Buy-Out-Vertrag" über das ausschließliche Nutzungsrecht geschlossen werden, der Vergütungsfaktor ist zu vereinbaren (branchenüblich Faktor 3).

Foto-/Filmaufnahmen Ihrer Mitarbeiter: Für Teamfotos wird eine zweckgebundene Einwilligungserklärung der jeweiligen Person zur Nutzung des Bildmaterials benötigt. Eine anpassbare Mustervorlage können Sie zu gegebener Zeit von uns erhalten.

Nützliche Links und empfohlene Querverweise:
Webseite und Broschüre (PDF) der Industrie- und Handelskammer München zum Thema Urheberrecht: https://www.ihk-muenchen.de/urheberrecht-leitfaden.de

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